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Bochum bekommt Sieg bei Union
#1
Der VfL Bochum darf den 2:0-Sieg, der ihm nach dem Feuerzeug-Eklat bei Union Berlin zugesprochen worden war, behalten. Das entschied das Ständige Schiedsgericht. 

Im Bundesliga-Abstiegskampf gibt es kurz vor dem Ende der Saison keine weitere Wendung am grünen Tisch. Seit Montag steht fest, dass die Auswärtspartie des VfL Bochum beim 1. FC Union Berlin am 14. Spieltag endgültig mit 2:0 für die Gäste gewertet wird. 

Vier Monate nach dem Skandalspiel, bei dem VfL-Schlussmann Patrick Drewes von einem Feuerzeug getroffen worden war und das eigentlich mit einem 1:1 zu Ende gegangen war, bestätigte das Ständige Schiedsgericht die Urteile, die das Sport- und Bundesgericht des DFB gefällt hatten. "Die Entscheidung des DFB-Sportgerichts ist frei von Rechtsfehlern und beruht auf den Vorgaben der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung", wird der Schiedsgerichtsvorsitzende Prof. Dr. Udo Steiner auf der Verbandswebsite zitiert. "Das Spiel wurde nicht abgebrochen, sondern fortgesetzt, aber die beteiligten Mannschaften haben einvernehmlich auf das Erzielen weiterer Tore verzichtet. Deshalb hat das Schiedsgericht diesen Fall als faktischen Spielabbruch gewertet und dem förmlichen Spielabbruch durch einen Schiedsrichter gleichgestellt." 

Bochum ist trotzdem neues Schlusslicht
Für die Bochumer sind die zwei zusätzlichen Punkte womöglich entscheidend im Tabellenkeller, in dem sich ihre Lage am Wochenende aber zugespitzt hat. Weil die Konkurrenten 1. FC Heidenheim (1:0 beim VfB Stuttgart) und Holstein Kiel (4:3 gegen Borussia Mönchengladbach) Siege einfuhren, rutschte der VfL auf den letzten Tabellenplatz ab. 

Am Sonntag war die Mannschaft von Trainer Dieter Hecking im Rückrunden-Duell mit Union nicht über ein 1:1 hinausgekommen. Der Rückstand auf den Relegationsplatz beträgt bei noch drei ausstehenden Spielen vier Punkte, das rettende Ufer ist bereits außer Reichweite. 

Für Union hat die Entscheidung des Ständigen Schiedsgerichts keine sportlichen Auswirkungen. Die Eisernen hatten bereits in der Woche zuvor beim spektakulären 4:4 gegen Stuttgart den Klassenerhalt gefeiert. Dennoch hatten sie sich bis zuletzt mit Vehemenz gegen die Niederlage am grünen Tisch gewehrt und wollten den Punktverlust gegen den VfL nicht hinnehmen. 

Das Spiel im Stadion An der Alten Försterei war im Dezember in der 92. Minute nach dem Feuerzeugwurf aus der Union-Kurve für über 25 Minuten unterbrochen worden. Zwar setzte Schiedsrichter Martin Petersen es anschließend fort und pfiff es auch ab, beide Teams vereinbarten aber einen Nichtangriffspakt. Drewes hatte nicht mehr mitgewirkt und musste von Angreifer Philipp Hofmann zwischen den Pfosten vertreten werden, weil die Bochumer nicht mehr wechseln durften. Union unterstellte Drewes eine Schauspieleinlage. 

Nach DFB-Angaben wies das Schiedsgericht außerdem die Klagen des FC St. Pauli und von Holstein Kiel zurück. Beide Klubs hätten keinen Anspruch auf Überprüfung des DFB-Sportgerichtsurteils. Den Klagen fehle es "an einem rechtlich verfestigten, schutzwürdigen Interesse an der Kontrolle der Regelkonformität einer für das Spiel zweier anderer Mannschaften der gleichen Spielklasse erfolgten Spielwertung". Vielmehr seien St. Pauli und Kiel mit Blick auf die Tabelle lediglich "virtuell" betroffen. 

Quelle: Kicker.de
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der  VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
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#2
Entscheidung in der Feuerzeugwurf-Causa um den VfL Bochum und Union Berlin: Die Partie wird zugunsten des Revierklubs gewertet. 

Das Bundesliga-Spiel des 1. FC Union Berlin gegen Bochum wird nach dem Feuerzeugwurf auf VfL-Torwart Patrick Drewes endgültig mit 2:0 zugunsten der Bochumer gewertet. Das urteilte das Ständige Schiedsgericht über vier Monate nach dem Skandalspiel, das eigentlich 1:1 geendet hatte. Das Schiedsgericht bestätigte damit die Urteile des Sport- und Bundesgerichts des Deutschen Fußball-Bundes

„Das Spiel wurde nicht abgebrochen, sondern fortgesetzt, aber die beteiligten Mannschaften haben einvernehmlich auf das Erzielen weiterer Tore verzichtet. Deshalb hat das Schiedsgericht diesen Fall als faktischen Spielabbruch gewertet und dem förmlichen Spielabbruch durch einen Schiedsrichter gleichgestellt“, äußerte Schiedsgerichts-Vorsitzender Udo Steiner. 

Union Berlin hat Klassenerhalt ohnehin sicher
Das Gericht wies damit nicht nur die Klagen der Unioner, sondern auch die des FC St. Pauli und von Holstein Kiel ab. Auch die beiden abstiegsbedrohten Vereine hatten gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts geklagt. 

Für den Tabellenletzten aus Bochum ist das Urteil so etwas wie der letzte Hoffnungsschimmer im Abstiegskampf. Nachdem das Rückspiel gegen Union am Sonntag auch 1:1 geendet hatte, ist der VfL kaum noch zu retten. Aktuell liegt die Mannschaft von Trainer Dieter Hecking vier Zähler hinter dem Relegationsrang. Sollte Bochum am Freitag den Showdown in Heidenheim verlieren, stünde der siebte Bundesliga-Abstieg fest. 

Die Berliner haben den Klassenerhalt hingegen längst sicher. Für sie ist die Entscheidung aus sportlicher Sicht bedeutungslos. „Wir sind froh, dass die Geschichte nun hoffentlich endgültig erledigt ist und sich beide Vereine in den kommenden Wochen voll auf die sportlichen Herausforderungen an den letzten drei Bundesliga-Spieltagen konzentrieren können“, sagte VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig. 

Das Ständige Schiedsgericht ist für sämtliche Streitigkeiten zwischen einem Proficlub und dem Deutschen Fußball-Bund beziehungsweise der Deutschen Fußball Liga zuständig. Die Partie im Stadion An der Alten Försterei war am 14. Dezember in der 92. Minute für mehr als 25 Minuten unterbrochen, nachdem der Bochumer Schlussmann Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug getroffen worden war und vom Feld musste. 

Richter: Keine Schauspielerei von VfL-Torhüter Patrick Drewes
Das Spiel wurde danach durch Schiedsrichter Martin Petersen ohne Drewes fortgesetzt und beendet. Da Bochum sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor. Beide Teams passten in einem Nichtangriffspakt den Ball lediglich hin und her, um die Begegnung zu beenden.

Das DFB-Sportgericht hatte im Januar zunächst geurteilt, dass Drewes durch das Feuerzeug am Kopf verletzt und Bochum geschwächt worden sei. Deshalb wäre sogar ein Spielabbruch gerechtfertigt gewesen. Das DFB-Bundesgericht wies die Berufung der Berliner im Februar ebenfalls zurück und bestätigte das erste Urteil. 

Die Berliner warfen Drewes mehr oder weniger direkt Schauspielerei vor. „Für eine besondere Schauspieleinlage von Herrn Drewes oder für ein Komplott oder eine Schmierenkomödie haben wir nicht die entsprechenden Anhaltspunkte bekommen“, hatte Sportgerichtsrichter Stephan Oberholz entgegnet. (dpa) 

Quelle: WAZ.de
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#3
Richtig so. Alles andere hätte mich auch sehr nachdenklich gemacht (mindestens)....
internette Grüsse und gutgehn

der webjogi
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#4
"Wir akzeptieren das Urteil des Schiedsgerichtes, auch wenn es unserer Auffassung von einem sportlich-fairen Wettbewerb in der Bundesliga nicht entspricht", erklärte Präsident Dirk Zingler. "Am Ende liegt es in erster Linie in der Verantwortung der teilnehmenden Klubs, die Integrität des Wettbewerbs zu gewährleisten, sportlich erzielte Ergebnisse zu schützen und nicht zu versuchen, Ereignisse von außen für den eigenen Vorteil zu missbrauchen."

Quelle und mehr: Kicker.de
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#5
Seltsame Auffassung von "sportlich" und Rechtsprechung hat der Mann. Der ist vermutlich immer noch der Meinung, das Spiel wurde unter sportlich fairen Bedingungen zu Ende gespielt.
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#6
Wenn es für die noch um was gehen würde, dann würde er hyperventilieren. Ein unmögliches Verhalten als Vorbildfunktion, die dieser Präsident ausübt und es hat auch nichts mehr mit Verantwortlichkeit für den Verein zu tun .
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