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Schiedsgericht weist Klagen ab – Wertung des Union-Spiels bleibt bestehen
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Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften unter der Leitung von Richter Prof. Dr. Udo Steiner hat die Klagen des 1. FC Union Berlin, des FC St. Pauli und von Holstein Kiel abgewiesen. Das Urteil des DFB-Bundesgerichts wurde als „frei von Rechtsfehlern“ bewertet. Es bestätigte damit die Entscheidungen des DFB-Sport- und des DFB-Bundesgerichts (28. Februar 2025), die 1:1 geendete Begegnung mit 2:0 Toren für Bochum als gewonnen zu werten.

„Wir fühlen uns in unserer Auffassung absolut bestätigt, da nun auch in dritter Instanz dasselbe Urteil gefällt wurde“, sagt VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig. „Wir sind froh, dass die Geschichte nun hoffentlich endgültig erledigt ist und sich beide Vereine in den kommenden Wochen voll auf die sportlichen Herausforderungen an den letzten drei Bundesliga-Spieltagen konzentrieren können.“

Hintergrund: VfL-Torhüter Patrick Drewes war beim Auswärtsspiel von einem Feuerzeug, welches aus dem Berliner Fanblock von einem Union-Mitglied geworfen wurde, am Kopf getroffen worden und konnte danach nicht mehr weiterspielen. Da das Wechselkontingent zu diesem Zeitpunkt bereits erschöpft war, mussten die Bochumer die Wiederaufnahme der Partie – die sie nur unter Protest antraten – mit einem Mann weniger und mit Feldspieler Philipp Hofmann im Tor zu Ende bringen. Aufgrund der unverschuldeten Benachteiligung hatte der VfL anschließend Einspruch gegen das Resultat (1:1) eingelegt, dem am 9. Januar stattgegeben worden war. Dagegen waren neben Union Berlin dann auch der FC St. Pauli und Holstein Kiel in Berufung gegangen.

Quelle: Pressemitteilung VfL Bochum 1848
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der  VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
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