06-25-2026, 03:50 PM
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel bei Fortuna Düsseldorf mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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Der Verein hat dem Antrag zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Der Verein hat dem Antrag zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."