06-20-2025, 05:13 PM
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Urteilen mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 39.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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Die Urteile beziehen sich auf die Auswärtsspiele beim 1.FC Heidenheim 1846 (02.05.2025) und dem FC St. Pauli (17.05.2025). In beiden Spielen war das Entzünden pyrotechnischer Gegenstände ausschlaggebend, wobei dieses Verhalten eine erhebliche Gefahr für die im Stadionbereich befindlichen Personen darstellt. Das Fehlverhalten der VfL-Fans wurde jeweils im Spielbericht dokumentiert.
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Der Verein hat den Anträgen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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Die Urteile beziehen sich auf die Auswärtsspiele beim 1.FC Heidenheim 1846 (02.05.2025) und dem FC St. Pauli (17.05.2025). In beiden Spielen war das Entzünden pyrotechnischer Gegenstände ausschlaggebend, wobei dieses Verhalten eine erhebliche Gefahr für die im Stadionbereich befindlichen Personen darstellt. Das Fehlverhalten der VfL-Fans wurde jeweils im Spielbericht dokumentiert.
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Der Verein hat den Anträgen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."