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Darum dürfen Neuzugänge des mittrainieren - Herr Bert - 06-24-2026 Obwohl die neuen Spieler des VfL Bochum offiziell erst ab Juli Verträge haben, mischen sie bereits im Training mit – wie ist das möglich? Mit Michael Steinwender hat der VfL Bochum inzwischen vor dem Trainingsstart seinen sechsten Neuzugang für die kommende Spielzeit präsentiert. Der Österreicher wird wie auch Enis Cokaj, Berkan Taz, Daniel Hanslik, Yigit Karademir und Jean-Manuel Mbom am Mittwoch erstmals in VfL-Dienstkleidung an der Castroper Straße auftauchen. Die obligatorische Leistungsdiagnostik vor dem ersten Training am Donnerstag steht an. Medizinische Tests, diverse Übungen und Messung von Kraft- und Ausdauerwerten – die Profis werden direkt richtig gefordert sein. Dabei gelten die Verträge der Spieler eigentlich erst ab dem 1. Juli. „Für auslaufende Arbeitsverträge gilt, dass diese grundsätzlich zum Saisonende am 30. Juni enden. Die verbandsrechtliche Registrierung eines Neuzugangs kann dann ab dem 1. Juli erfolgen“, sagt Ulf Baranowsky, Geschäftsführer der Spielergewerkschaft VDV, auf Nachfrage. „Wenn der Trainingsstart beim aufnehmenden Klub vor dem 1. Juli liegt, muss der noch laufende Arbeitsvertrag beim abgebenden Klub zunächst einvernehmlich aufgelöst und der Vertragsbeginn beim aufnehmenden Klub entsprechend angepasst werden.“ „Tarifvertrag würde Problematik lösen“ Dies ist auch beim VfL Bochum geschehen. Ansonsten dürften die Neuzugänge am Mittwoch und Donnerstag noch nicht am Trainingsbetrieb an der Castroper Straße teilnehmen. Es bedarf stets einer Trainings- und Gastspielererlaubnis. „Verweigert der abgebende Klub die vorzeitige Vertragsauflösung, kann der Spieler vor Vertragsende grundsätzlich nicht am Training beim aufnehmenden Klub teilnehmen“, sagt Baranowsky. Auch solche Fälle gab es in der Vergangenheit. Spielern wurde dann die Trainingsteilnahme beim aufnehmenden Verein verweigert, so dass die Spieler bis zum 1. Juli individuell trainieren mussten und sich nicht auf dem Gelände des neuen Klubs aufhalten durften. Dies sei auch mit Hinblick auf mögliche Verletzungen wichtig, „da dies negative Konsequenzen im Hinblick auf die Gehaltsansprüche und bezüglich möglicher Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall haben kann“, sagt der VDV-Geschäftsführer. Oftmals ist daher auch eine Entschädigungszahlung geflossen, um Neuzugänge doch im Training zu haben, so Baranowsky. „Die Problematik ließe sich einfach und rechtssicher mittels eines Tarifvertrags lösen. Auf diese Möglichkeit haben wir als Spielergewerkschaft bereits hingewiesen.“ Quelle: WAZ.de |